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Stuttgarter Sportvereine können Zuschüsse beantragen

Auch in diesem Jahr besteht für die Stuttgarter Sportvereine ganzjährig die Möglichkeit, Zuschüsse für Sport- und Bewegungsangebote für Geflüchtete zu beantragen.

Die Zuschüsse gelten für alle Sport- und Bewegungsangebote für Geflüchtete.

Ziel der Förderung ist es, Flüchtlinge in das bestehende Angebot der Stuttgarter Sportvereine zu integrieren und diese dabei zu unterstützen, sich weiter zu engagieren und zu qualifizieren. Dieser Fördertopf steht explizit auch für Angebote für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung.

Die Vereine können Zuschüsse für integrative, bereits bestehende sowie neu aufgebaute Einheiten, die sich speziell an Geflüchtete wenden, beantragen. Auch Schwimmkurse und Feriensport werden gefördert, ebenso wie Kurse, die direkt an den Notunterkünften stattfinden. Die Grundfördersumme für zwölf Monate pro Angebot beträgt zwischen 400 und 600 Euro. Außerdem werden Flüchtlingsbetreuer zur Unterstützung der jeweiligen Übungsleitenden gefördert.

Die Richtlinien und Antragsformulare können unter dem Link  www.stuttgart.de/leben/sport/sportfoerderung/ (Öffnet in einem neuen Tab)abgerufen werden. Für weitere Informationen steht Christian Jeuter beim Amt für Sport und Bewegung unter Telefon 216-59811, E-Mail  christian.jeuterstuttgartde zur Verfügung.

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  • Amt für Sport und Bewegung