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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona

Gemeinderat setzt Verbot von Heizpilzen aus

Das Heizpilzverbot für die Wintersaison 2021/2022 wird wie in der letzten Wintersaison ausgesetzt. Das hat der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Der Betrieb soll dabei möglichst energie- und klimaschonend erfolgen. Auf klimaschädliche gasbetriebene Heizpilze sollen die Betreiber verzichten.

Elektrische Heizstrahler sollen bevorzugt und wenn möglich mit Ökostrom betrieben werden. (Symbolbild)

Oberbürgermeister Dr. Nopper sagt dazu: „Die Stadt Stuttgart steht auch in unsicheren Zeiten zu ihren Gastronomen. Wir möchten den vielen Gastronomien in unserer Stadt die Möglichkeit geben, im Einklang mit der Corona-Verordnung und unter Beachtung eines Hygienekonzepts auch in den Wintermonaten auf die Außengastronomie zu setzen. Dies gibt den Gastronomen die Chance, auch im Winter auf alle Kapazitäten zu setzen.“

Durch die coronabedingten Umsatzverluste gibt es bei den Gastwirten den Wunsch, diese Verluste durch verschiedene Maßnahmen auszugleichen, so etwas durch das Aufstellen von Heizpilzen. Die Landeshauptstadt setzt daher das Verbot von Heizpilzen von November 2021 bis März 2022 aus. Deren Betrieb ist ansonsten nur in der Zeit von April bis Oktober ab 20 Uhr bis Betriebsschluss zulässig.

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie darf der Klimaschutz nicht außen vor bleiben. Daher sollen die aufgestellten Heizstrahler möglichst keine fossile Energie verbrauchen. Aus diesem Grund sind bevorzugt elektrische Heizstrahler mit Ökostrom zu nutzen. Um den zusätzlichen Energieverbrauch zu minimieren, sollen diese möglichst wenig eingesetzt werden.

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  • Getty Images/Kateryna Mashkevych