Die genannten Verbote gelten von Freitag, 31.12.2021, 15:00 Uhr bis zum Samstag, 01.01.2022, 9:00 Uhr in folgenden Bereichen:
- innerhalb des City-Rings
- Marienplatz
- Feuerseeplatz
- Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
- Grabkapelle Rotenberg
- Schlosses Solitude
Verboten ist an diesen Orten das Abbrennen von Pyrotechnik, der Konsum und Ausschank von Alkohol und das Verweilen von Gruppen mit mehr als zehn Personen. Die Stadt schränkt im City-Ring außerdem den Zugang zum Schlossplatz durch einen Bauzaun ein, so dass nur der Besuch des Riesenrads möglich sein wird.
Grund für die Festsetzung ist die besorgniserregende Corona‐Lage und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls an stark frequentierten Orten in Stuttgart. So hat es die Stadtspitze mit der Polizei, in.stuttgart und dem Land abgestimmt.
Sicherheitszonen in der Silvesternacht
Die Verbotsbereiche sind in den Planausschnitten abgebildet. Die genannten Verbote gelten jeweils auch für die an die genannten Straßen angrenzenden Gehwege sowie für die an die genannten Plätze unmittelbar angrenzenden Straßen und Gehwege.