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Landeshauptstadt Stuttgart

Verkehr

Gemeinderat beschließt Änderung der Parkgebühren

Die Landeshauptstadt ändert zum 1. Januar 2023 ihre Parkgebührensatzung. Wie der Gemeinderat am 15. Dezember mehrheitlich beschlossen hat, gibt es nun zeitlich befristet eine Parkgebührenbefreiung für Carsharing‐Fahrzeuge, während die Parkgebührenbefreiung für E‐ Fahrzeuge von Januar an wegfällt.

Alle Carsharing‐Fahrzeuge unabhängig von der Antriebsart sind ab Januar 2023 von Parkgebühren befreit. (Archivfoto)

Bewohnerinnen und Bewohner der Bewohnerparkgebiete bzw. der Gebührenzone City, die ein Fahrzeug mit E‐Kennzeichen besitzen, können von Januar an alternativ einen Bewohnerparkausweis bzw. einen Parkausweis für die Citygebiete (AG City) beantragen.  Hinweise zu den Voraussetzungen sowie ein Online‐Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt zu finden. Die Verkehrsüberwachung wird in den ersten Tagen des neuen Jahres noch keine Verwarnungen aussprechen, sondern bei Verstößen über die neue Gebührenpflicht für E‐Fahrzeuge informieren.

Carsharing-Fahrzeuge künftig von Gebühren befreit

Neu eingeführt wurde eine befristete Gebührenbefreiung für alle Carsharing‐Fahrzeuge. Von diesem Beschluss profitieren alle Anbieter und Nutzer von stationsbasiertem oder so genannten free‐floating‐Carsharing – also einem Verleih, der die Rückgabe der Fahrzeuge an verschiedenen Standorten zulässt. Die Gebührenbefreiung gilt für alle Carsharing‐Fahrzeuge unabhängig von der Antriebsart. Die Stadtverwaltung unterstützt das Carsharing zudem, indem sie dafür öffentliche Flächen zur Verfügung stellt. Aktuell gibt es Carsharing‐Stationen mit insgesamt rund 100 Stellplätzen in allen Stadtbezirken.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erklärte zum Beschluss: „Ich freue mich über die Entscheidung des Gemeinderats, dass Carsharing‐Anbieter eine Parkgebührenbefreiung erhalten. Ich hatte mich zudem dafür eingesetzt, dass E‐Fahrzeuge weiterhin von den Parkgebühren befreit sind, um einen Anreiz zum Umstieg zur E‐Mobilität zu geben. Das hat der Gemeinderat mehrheitlich anders gesehen.“

Kostenloses Parken von E‐Fahrzeugen fällt weg

Mit Ablauf des Jahres läuft zudem die Regelung zum kostenlosen Parken von E‐Fahrzeugen aus. Zehn Jahre lang hat die Landeshauptstadt Stuttgart in dieser Weise die Elektromobilität erfolgreich gefördert.

Die Zulassungszahlen für vollelektrische Fahrzeuge und Plug‐in‐Hybride steigen seit Jahren an. Im Jahr 2012 lag der Anteil der Elektrofahrzeuge noch bei 0,2 Prozent inzwischen ist er auf acht Prozent gestiegen. An den Neuzulassungen machen die beiden Antriebsarten bereits rund ein Drittel aus. Ein Grund dafür ist der ständige Ausbau der Ladeinfrastruktur. Mit 1.086 öffentlich zugänglichen Ladepunkten nimmt Stuttgart einen Spitzenplatz in Deutschland ein. Neue Ladesäulen kommen laufend dazu.

Zudem bietet die Stadt Förderprogramme wie die „Solaroffensive“ und das neue Programm „privates Laden“ sowie eine kostenlose Erstberatung an. Dadurch wird die private Ladeinfrastruktur gefördert und der Umstieg auf die Elektromobilität unterstützt.

Weitere Hinweise zum Anwohnerparken und Online‐Antragsverfahren für Bewohnerparkausweise finden Sie beim  Parkraummanagement.

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Bildnachweise

  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart