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Landeshauptstadt Stuttgart

Wirtschaft

Gemeinderat will "Innovationspark KI Baden‐Württemberg" unterstützen

Der Stuttgarter Gemeinderat hat ein klares Bekenntnis für einen "Innovationspark KI Baden‐Württemberg" abgegeben. Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, dessen Entwicklung mit bis zu 5 Millionen Euro für Investitionen am Standort Stuttgart zu unterstützen.

In Baden‐Württemberg soll ein Innovationspark für Künstliche Intelligenz entstehen.

Der Beschluss des Gemeinderats am 4. Februar sendet ein starkes Zeichen der Unterstützung für die Entwicklung einer innovativen und tragfähigen KI‐Infrastruktur.

Dieser Schritt ist Teil der gemeinsamen Bewerbung der Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar‐Alb beim Landes‐Wettbewerb "Innovationspark KI Baden‐Württemberg". Entstehen soll im Zentrum Baden‐Württembergs eine europaweit einzigartige KI‐Innovationsinfrastruktur für KI‐Anwendungen auf hohem wissenschaftlichen, technologischen und ethischen Niveau. Unternehmen können dort in Kooperation mit Wissenschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltung KI‐Anwendungen, Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln, erproben und international vermarkten. Die Partner wollen diese innovative Zusammenarbeit durch die Gründung einer Genossenschaft unterstreichen.

Gesamtkonzepte bis 10. März einreichen

In der zweiten Verfahrensstufe des Wettbewerbs müssen nun ein inhaltliches Konzept, Fläche und Standort sowie die Gesamtfinanzierung des Eigenanteils verbindlich nachgewiesen werden. Außerdem muss dargelegt sein, wie sich ein ökologisches Konzept, Kooperationen, Anschlussfähigkeit und ein Umsetzungskonzept gestalten.

Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs dürfen die ausgewählten Teilnehmer in der zweiten Verfahrensrunde voraussichtlich bis zum 22. Februar ihre vorläufigen Gesamtkonzepte abgeben und am 25. und 26. Februar. präsentieren. Der Fördermittelgeber wird am 02. März die abschließenden Vorgaben für die endgültigen Gesamtkonzepte mitsamt Mindestanforderungen bekanntgeben. Im Anschluss dürfen die Wettbewerbsteilnehmer ihre Gesamtkonzepte überarbeiten und präzisieren.

Die endgültigen Gesamtkonzepte sind von den Wettbewerbsteilnehmern bis zum 10. März einzureichen. Nach Abschluss der zweiten Verfahrensrunde wird im zweiten Quartal 2021 der bevorzugte Wettbewerbsteilnehmer mit dem besten Gesamtkonzept ausgewählt.

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