Dennoch findet keine Neuauszählung aller 162.092 abgegebenen Stimmen statt. Stattdessen überprüfen Mitarbeitende des Statistischen Amts in Vorbereitung auf den Kreiswahlausschuss die Niederschriften sämtlicher Wahlbezirke.
Derzeit werden auch alle Beschlüsse der allgemeinen Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände überprüft; so wie es § 39 Bundeswahlgesetz vorsieht: Die Prüfung umfasst alle Beschlüsse der Wahlvorstände über die Ungültigkeit von Stimmzetteln: Ziel ist es, die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes einheitlich auszulegen.
Dabei kann sich eine abweichende Wertung ergeben, die sich im endgültigen Ergebnis niederschlägt. So wurden beispielsweise bei der Bundestagswahl 2021 vier fälschlicherweise zunächst als ungültig gewertete Erststimmen anders gewertet. Damit sank der Stimmenanteil von Cem Özdemir von 40,0 Prozent auf 39,9 Prozent. Dennoch blieb er auf Platz eins im Wahlkreis Nr. 258 Stuttgart.
Die endgültige Entscheidung trifft der Kreiswahlausschuss, der am morgigen Dienstag, 16 Uhr, in öffentlicher Sitzung zusammentritt.