Oberbürgermeister Dr. Frank NopperEs ist unser aller erklärtes Ziel, dass die Landeshauptstadt Stuttgart bei den Baugenehmigungs- und bei den Bauplanungsverfahren bürgernäher, effizienter, einfacher und schneller wird. Baurechtsamt und Stadtplanungsamt wollen und sollen zu Bau-Ermöglichungsämtern werden, die Bauen im Rahmen des geltenden Rechts möglich machen. Wir freuen uns grundsätzlich über jeden Bauantrag, weil Baumaßnahmen in aller Regel unsere Stadt in ihrer Entwicklung voranbringen. Es gilt eine Beweislastumkehr: jeder Bauantrag ist Anlass zur Freude – es sei denn, er beeinträchtigt Dritte oder die Allgemeinheit in ihren Rechten.
Der Bürgermeister für Städtebau, Umwelt und Wohnen, Peter Pätzold, betont: „Wir wollen die Vorschläge zur Verbesserung zügig in die Umsetzung bringen. Ein wichtiger Baustein ist die Besetzung der offenen Stellen und der Ausbau der Digitalisierung – etwa mit der Online-Terminvergabe ab kommender Woche. Wir optimieren Schnittstellen und stellen eine angemessene Personalausstattung sicher. So schaffen wir die Voraussetzungen für effizientere und schnellere Verfahren in der Stadtentwicklung Stuttgarts.“
Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 20. Februar, das Ziel der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Das Gremium unterstützt einstimmig das Vorhaben, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um prioritäre Planungsverfahren im Amt für Stadtplanung und Wohnen innerhalb von drei Jahren und sonstige Vorhaben in der Regel innerhalb von fünf Jahren zu realisieren. Maximal 35 Verfahren dürfen prioritär sein. Der konkrete Zeitpunkt für die Zielerreichung sowie etwaige Zwischentermine werden im Zuge der Umsetzung definiert und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Aktuell dauert es gut fünf Jahre, bis ein Bebauungsplan erstellt wird. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, sind 17 Optimierungsmaßnahmen mit folgenden Schwerpunkten vorgesehen:
- Stadtweiter Kulturwandel hinsichtlich Standards und Priorisierung
- Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
- Stärkung der Mitarbeitenden
Zudem soll die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen im Baurechtsamt signifikant reduziert werden. Der Gemeinderat unterstützt das Ziel, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um folgende Fristen einzuhalten:
- Prüfung der Vollständigkeit des Bauantrags gemäß Landesbauordnung (LBO) innerhalb von 10 Tagen nach Eingang
- Bescheid über den Bauantrag innerhalb von 65 Kalendertagen nach Vollständigkeit der Unterlagen
In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Organisation am 19. März 2025 wird die Verwaltung dem Gemeinderat zudem einen Vorschlag unterbreiten, wie Bauantragsteller in der Übergangszeit zumindest einen verbindlichen Termin erhalten, bis wann ihre Baugenehmigung erteilt oder abgelehnt wird.
Mehr Dienstleistungen online möglich
Ein erster Schritt in diesem Prozess ist die Erweiterung des Onlineangebots des Bürgerservice Bauen im Baurechtsamt: Ab jetzt können Termine online gebucht werden: https://stuttgart.konsentas.de/form/13/ (Öffnet in einem neuen Tab)(die Termin-Hotline, über die man sich bisher beim Bürgerservice Bauen hat anmelden können, wird zum 21. Februar ausgesetzt).
Über https://stuttgart.konsentas.de/form/13/ (Öffnet in einem neuen Tab) können sich Stuttgarterinnen und Stuttgarter beim Bürgerservice Bauen anmelden, etwa um Flächennutzungs- oder Bebauungspläne, Grundstückspässe, die digitale Stadtkarte oder das Baulastenbuch einzusehen oder Papierauszüge davon abzuholen. Auch allgemeine baurechtliche Beratungen können darüber gebucht werden. Dafür werden den Nutzerinnen und Nutzern unterschiedlich lange Zeitfenster angeboten. Darüber hinaus ist es möglich, Termine für die Einsicht in Bau- und Statikakten oder die Nachbareinsicht in eingereichte Baugesuche zu reservieren. Telefonische Anliegen können an die zentrale Beratungshotline unter 0711/216-60100 gerichtet werden.
Viele Leistungen des Bürgerservice Bauen sind auch in digitaler Form und damit günstiger über den Onlineshop unter https://service.stuttgart.de/lhs services/bs bauen/ (Öffnet in einem neuen Tab) bestellbar. Dazu zählen unter anderem die Auszüge aus dem Grundstückspass, dem Bebauungsplan und dem Baulastenbuch sowie digital vorhandene Statikakten.