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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Verdopplung der Kinderkrankentage

Um Eltern in der aktuellen Corona-Zeit besser zu unterstützen, wurde die Anzahl der Kinderkrankentage verdoppelt. Darüber hat nun das Bundesfamilienministerium informiert.

Um weiterhin Kontakte reduzieren zu können, werden die Kinderkrankentage für Eltern erhöht.

Demnach wird für das Jahr 2021 das Kinderkrankengeld pro Elternteil von 10 auf 20 Tage pro Kind erhöht. Bei Alleinerziehenden wird von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Diese Erhöhung ist rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, begrüßte am Freitag, 22. Januar, die Erhöhung der Kinderkrankentage im Hinblick auf die positive Wirkung für den Infektionsschutz: „Dadurch wird es vielen Eltern leichter gemacht, auf eine Notbetreuung verzichten zu können und so Kontakte zu reduzieren.“

Anspruch auch bei pandemiebedingter Schließung von Schulen und Kitas

Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zuhause betreut wird, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen beziehungsweise eingeschränkt geöffnet ist. Die jeweiligen Einrichtungen stellen bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung über die pandemiebedingten Schließungen oder Nutzungseinschränkungen aus. Diese muss dann bei den Krankenkassen vorgelegt werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage: sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind sind gesetzlich krankenversichert; das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen; keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen.

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  • GettyImages/Aleksandar Nakic