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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Vorschlag: Verzicht auf Kita-Elternbeiträge für Januar

Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, für den Januar 2021 auf die Erhebung der Kita-Elternbeiträge zu verzichten. Weiter wird vorgeschlagen, ab Februar für jede weitere Schließungswoche freiwillig auf 25 % monatlichen Elternbeiträge zu verzichten. Entschieden wird bei der nächsten Sitzung am 4. Februar.

Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege sind seit dem 16. Dezember 2020 grundsätzlich geschlossen.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, erklärte am Montag, 25. Januar: „Die Pandemie und der Lockdown treffen uns alle, gerade Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, und auch die Kinder, die auf ihr gewohntes Umfeld und den Kontakt zu den Freunden verzichten müssen. Daher möchten wir diese Mehrbelastung nun ausgleichen.“ Fezer weiter: „Wir erwarten, dass sich das Land an erneuten Einnahmeausfällen beteiligen wird und eine schnelle Lösung herbeigeführt wird.“

Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege sind seit dem 16. Dezember 2020 grundsätzlich geschlossen. Es ist eine Notbetreuung eingerichtet. Die eingerichtete Notbetreuung steht nur einem begrenzten Kreis an Kindern zur Verfügung. Daher hat eine Vielzahl an Familien keine Möglichkeit, Kindertageseinrichtungen oder Angebote der Kindertagespflege zu nutzen. Darüber hinaus gibt es den klaren infektionsschutzbegründeten Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.

Vorraussetzung: Keine Notbetreuung

Die hierfür erforderliche Beschlussfassung der entsprechenden Vorlage (GRDrs 22/2021) soll in der Sitzung des Gemeinderats am 4. Februar 2021 erfolgen.
Wie bereits im letzten Jahr schließt der Vorschlag der Verwaltung auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung.

Anders als 2020 soll nun für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies müssten sich dann auch die freien Träger bei einer Erstattung pauschal anrechnen lassen. Die Abbuchung der städtischen Elternbeiträge wurde – wie mit Pressemitteilung vom 16. Dezember 2020 mitgeteilt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für den Januar 2021 ausgesetzt.

Ursprünglich wollte die Verwaltung vor dem Entscheidungsvorschlag abwarten, ob und inwieweit sich Bund oder Land an den erneuten Einnahmeausfällen beteiligen. Diese Entscheidung steht jedoch noch aus. Um den Eltern Planungssicherheit zu geben, geht die Stadt in Vorleistung. Die finanzielle Belastung für die Stadt beträgt für den Januar rund 3,4 Millionen Euro.

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