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Landeshauptstadt Stuttgart

Allgemeinverfügung

Klimaproteste: Stuttgart verbietet Straßenblockaden mit Klebeaktionen

Die Landeshauptstadt Stuttgart ergreift rechtliche Mittel, um dauerhafte Straßenblockaden bei Klimaprotestaktionen zu unterbinden. Dazu erlässt sie eine Allgemeinverfügung, die vom 8. Juli 2023 bis Jahresende gilt. Straßenblockaden mit Klebeaktionen auf den wichtigsten Straßen der Landeshauptstadt sind damit verboten.

Stadt erlässt Allgemeinverfügung: Wiederholt haben sich Klimaaktivisten auf Stuttgarts Straßen festgeklebt und unangemeldet den Verkehr blockiert, wie hier Anfang Juli auf der B14. Künftig kann die Polizei sofort eingreifen.

Auf einer Auswahl besonders wichtiger Straßen im Stadtgebiet inklusive der Bundesstraßen mit deren Auf‐ und Abfahrten ist es ab Samstag, 8. Juli, zunächst bis Jahresende verboten, sich mit der Fahrbahn, dort installierten Gegenständen oder anderen Teilnehmenden fest zu verbinden. Untersagt ist damit unter anderem das Ankleben, Einbetonieren oder Anketten. Dies gilt für alle nicht zuvor angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen des Klimaprotests. 

Das Veranstalten von und die Teilnahme an solchen Aktionen sind gleichermaßen verboten. Wer dennoch eine Straßenblockade durchführt oder sich daran beteiligt, macht sich damit strafbar oder erhält zumindest ein Bußgeld. Zudem erlaubt das Verbot ein schnelleres Eingreifen der Polizei zur Auflösung der illegalen Aktion.

Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze. Wir können und dürfen nicht zulassen, dass unsere Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert werden – völlig unabhängig davon, dass Klimaschutz ein wichtiges Anliegen ist.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper

Die Landeshauptstadt distanziert sich damit nicht von dem Ziel, möglichst rasch Klimaneutralität zu erreichen. Sie nimmt das Thema sehr ernst. So hat Stuttgart zum Beispiel den größten kommunalen Klimainnovationsfonds in Europa aufgelegt mit elf Millionen Euro. Erst im Juni war Stuttgart die Gastgeberin der Urban Future Conference, Europas größter Konferenz für nachhaltige Städte. Und in dem Netzwerk „Cities for Mobility“, das ebenfalls zuletzt in Stuttgart tagte, tauscht sich die Stadt weltweit über Ansätze für eine kluge Verkehrswende aus.

Einsatzkräfte müssen handlungsfähig bleiben

Wie in anderen Großstädten haben sich in Stuttgart wiederholt Klimaaktivistinnen und ‐aktivisten auf stark befahrenen Verkehrsadern festgeklebt, zuletzt am vergangenen Samstag. In einer offenbar konzertierten Aktion hatten zeitgleiche Blockaden auf neun Haupt‐ und Bundesstraßen den Verkehr streckenweise über Stunden zum Erliegen gebracht.

Straßenblockaden, durch die es wegen des Rückstaus kein Durchkommen für Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge gibt, sind nicht zu verantworten – insbesondere, wenn zugleich Ausweichrouten lahmgelegt werden.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung

Die von dem Verbot betroffenen Straßen wurden nach ihrer Relevanz für Rettungswege und Hauptverkehr ausgewählt. Erlaubt bleiben selbstverständlich alle anderen Formen des bürgerlichen Protests wie Kundgebungen und Demonstrationszüge nach dem Versammlungsrecht. „Wir müssen gewährleisten, dass unsere Einsatzkräfte und Hilfsdienste mobil und handlungsfähig bleiben, um möglichen Schaden für Leib und Leben der Menschen in unserer Stadt abzuwenden. Dafür müssen wir die Hauptrouten freihalten“, sagt Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung.

Protest lief bislang unter Schutz des Versammlungsrechts

Das spezielle Verbot solcher Klebeaktionen und vergleichbarer Vorgehensweisen ermöglicht es der Polizei, schneller einzugreifen und die Straßenblockaden zügiger auch unter Einsatz von unmittelbarem Zwang aufzulösen. Denn solange eine spontane Protestaktion unter dem Schutz des Versammlungsrechts läuft, darf die Polizei grundsätzlich nicht eingreifen. Erst nach erfolgter Auflösung einer Versammlung ist es etwa zulässig, Personen wegzutragen und diese hierfür, wenn sie festgeklebt sind, vom Boden zu lösen. Bei einer durch das Verbot eindeutig illegalen Blockade darf die Polizei diese Maßnahmen sofort ergreifen.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung mit der Liste der betroffenen Straßen veröffentlicht die Stadt auf ihrer Internetseite unter  Amtliche Bekanntmachungen. Sie kann zudem beim Amt für öffentliche Ordnung eingesehen und per Mail an  sicherheitstuttgartde angefordert werden.

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Bildnachweise

  • Andreas Rosar Fotoagentur Stuttgart
  • Stadt Stuttgart
  • AGFK/Marcus Gloger
  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart