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Landeshauptstadt Stuttgart

Bildung

Schulstandorte zusammengelegt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Juni Neuordnung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zugestimmt. Vier Schulstandorte sollen geschlossen beziehungsweise mit anderen Standorten zusammengelegt werden.

Die Steigschule in Bad Cannstatt wird mit der Auschule am Standort Untertürkheim zusammengelegt.

Die Kriterien für die Neustrukturierung der Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt sowie der Inklusion sind ein regional ausgewogenes Schulangebot, stabile Schulgrößen, Anbindung an Campusareale, um ­damit Übergänge und Kooperationen zu stärken und die Entwicklung zur Ganztagsschule. Außerdem sollen Konkurrenzsituationen zwischen Schularten an einem Campus vermieden werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit einer langfristigen Planung zur Umsetzung einer Neuordnung der SBBZ-L-Standorte. Als erster Schritt stimmte die Vollversammlung des Gemeinderats einer Reihe von schulorganisatorischen Maßnahmen mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022 zu.

Planregion Nord: Zusammen­legung der Seelachschule in Weilimdorf mit der Föhrichschule im Feuerbach am Standort Seelachschule, Zusammenlegung der Haldenrainschule in Zuffenhausen mit der Kreuzsteinschule in Mühlhausen am Standort Kreuzsteinschule und Einrichtung einer Außenstelle der Kreuzsteinschule am Standort Haldenrainschule in Zuffenhausen. 

Planregion Neckar: Zusammenlegung der Auschule in Untertürkheim mit der Steigschule in Bad Cannstatt am Standort Auschule. 

Planregion Innenstadt: Zusammenführung der Lehenschule in Stuttgart-Süd mit der Hasenbergschule in Stuttgart-West und der Berger Schule in Stuttgart-Ost. Dabei wird der Schulstandort der Lehenschule aufgegeben, und die Schulbezirke der Hasenbergschule und der Berger Schule werden neu festgelegt. 

Planregion Filder: Die Heilbrunnenschule in Möhringen sowie die Verbundschule Rohr in Vaihingen bleiben bestehen, der Schulbezirk der Heilbrunnenschule wird neu gefasst.

Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt. Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstand­orte weiter, an denen sie zusammengelegt werden: Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule. 

Die Verwaltung erhielt zudem den Auftrag, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu er­arbeiten.

Schulbusse ergänzen das Angebot

Die inklusive Beschulung hat erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen. Seit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes 2015 ist die inklusive Beschulung für alle Regelschulen in der Grundstufe und der Sekundarstufe I verpflichtend. 
Eltern können für ihr Kind mit festgestelltem sonderpädagogischem Bildungsanspruch zwischen der Beschulung an einem SBBZ oder an einer allgemeinen Schule in Inklusion wählen.

Wegen der Schließung von Standorten können künftig längere Schulwege entstehen. Der Gemeinderat hat am 17. Juni deshalb mehrheitlich beschlossen, dafür Kleinbusse als Pendelbusse einzusetzen. Die Eltern müssen sich jeweils für ein Schuljahr verbindlich festlegen, ob sie das Angebot des Pendelbusses wahrnehmen möchten. Durch diese Festlegung soll eine Mindestauslastung des Pendelbusses garantiert werden.

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  • Max Kovalenko