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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Stadtverwaltung will Eltern von Kita-Kindern bis zum Ende der Sommerferien ein Testangebot machen

Die Stadtverwaltung plant, den Eltern von Kita-Kindern bis zum Ende der Sommerferien ein Testangebot für eine wöchentliche Testung ihrer Kinder in Stuttgarter Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege zu unterbreiten. Die Testempfehlung soll zunächst bis zu den Sommerferien ausgesprochen werden.

Im Rahmen des Testangebots sollen die Einrichtungen Selbsttest vorhalten, mit denen Eltern ihre Kinder einmal pro Woche testen können.

Anschließend wird in Abhängigkeit von der Pandemie-Lage entschieden, ob diese Empfehlung verlängert wird. Die Testpflicht, die auf Basis einer Allgemeinverfügung bis zum 25. Juni in den Stuttgarter Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege für die Kinder ab 3 Jahren gilt, wird nicht verlängert. Das hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, wie die Stadt am Donnerstag, 24. Juni, bekannt gegeben hat.

Im Rahmen des Testangebots sollen die Einrichtungen Selbsttest vorhalten, mit denen Eltern ihre Kinder einmal pro Woche testen können. Die Beschaffung der Tests übernimmt die Stadt, die Verteilung erfolgt über die Träger. Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 30. Juni, mit dem Vorgehen befassen.

Über Testungen Infektionsketten frühzeitig entdecken

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Die Testpflicht auslaufen zu lassen macht Sinn. Immer mehr Erzieherinnen und Erzieher wie auch Eltern sind geimpft. Die Inzidenz ist aktuell sehr niedrig. Dennoch wollen wir wachsam bleiben.“ Das Testangebot sei freiwillig, so Fezer weiter: „Wir empfehlen den Eltern, es in Anspruch zu nehmen. Das Virus ist, gerade auch in immer neuen Mutationen, weiter präsent. Nur über Testungen können wir Infektionsketten möglichst frühzeitig entdecken und die Kindertagesbetreuung in Stuttgart sorglos aufrechterhalten.“

Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Kindern von 3 bis 5 Jahren in Stuttgart liegt aktuell bei 48,3, bei Kindern von 0 bis 2 Jahren liegt sie bei 0 (Stand 17. Juni 2021). Im schulischen Bereich wird vom Land an der Testung der Schülerinnen und Schüler aktuell bis zu den Sommerferien weiter festgehalten. Die Arbeitsschutzverordnung sieht vor, die Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem zweimaligen Testangebot für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Ende September zu verlängern.

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Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart