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Landeshauptstadt Stuttgart

IBA'27-Projekt

Leonhardsvorstadt bekommt neue Quartiersmitte

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Stuttgarter Gemeinderats ist am 28. Juni einstimmig die Grundsatzvorlage für das Projekt „Neue Mitte Leonhardsvorstadt“ eingebracht worden.

Eine externe Machbarkeitsstudie hat erste Ideen für eine mögliche Umnutzung des Parkhauses entwickelt. Die Studie wurde ebenfalls im Ausschuss vorgestellt.

Im Bereich des derzeitigen Züblin-Parkhauses soll ein gemischt genutzter Stadtbaustein mit starker Gemeinwohlorientierung entstehen, der als künftige Quartiersmitte verbindende Funktion zwischen der Leonhardsvorstadt und dem Bohnenviertel übernehmen wird.

Das Vorhaben zählt zu den Projekten der Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA‘27).

Das Projekt soll Nutzungsangebote für das besondere und sehr heterogene Quartier Leonhardsvorstadt umfassen. Die derzeitigen Spiel- und Sportflächen im Umfeld des Parkhauses sollen im Zuge der Neuordnung gesichert werden.

Die nach jetzigem Stand in dem Projekt vorgesehenen Nutzungen umfassen schwerpunktmäßig geförderte sowie gemeinschaftsorientierte Wohnangebote, eine soziale Infrastruktur (mit Kindertagesstätte, Jugendtreff, Tagespflege), gewerbliche Nutzungen (mit Nahversorgung) sowie speziell dafür vorgesehene Räume für Spiel, Sport, Begegnung und Nachbarschaft.

Der Beschluss zur Grundsatzvorlage soll noch vor der Sommerpause erfolgen und als Grundlage für die geplante Vorlage zur Konzeptvergabe dienen. Ziel ist es, bis zum Jubiläumsjahr 2027 ein IBA-Projekt am Standort sichtbar werden zu lassen.

Eine externe Machbarkeitsstudie hat zudem erste Ideen für eine mögliche Umnutzung des Parkhauses entwickelt. Die Studie wurde ebenfalls im Ausschuss vorgestellt. Die künftigen Vorhabenträger, Betreiber und Nutzer werden über ein Konzeptverfahren ausgewählt. In diesem Verfahren können die potenziellen Vorhabenträger konzeptabhängig eine Entwicklung des Bestandsparkhauses, eine teilweise Weiternutzung, aber auch eine komplette Neubebauung des Areals vorschlagen.

Neben den verbindlich gesetzten Nutzungen sind die künftigen Bauherren, Betreiber und Nutzer gefragt, weitere Nutzungen, eigene Ideen und Angebote für ein innovatives Quartiersprojekt einzubringen.

Die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht ist nach Abschluss des Konzeptverfahrens noch im Jahr 2022 vorgesehen. In Planung ist eine Informationsveranstaltung vor Beginn des Konzeptverfahrens.

Bürger waren und werden beteiligt

Ein partizipativ und kooperativ ausgerichteter Prozess war und ist Grundlage für die Entwicklung. Die städtebaulichen und programmatischen Eckpunkte wurden mittels Bürgerbeteiligung erarbeitet. Wichtige Stationen waren dabei: Der Stakeholder-Workshop im Jahr 2019, das Planspiel Zukunft Leonhardsvorstadt im Jahr 2020 und sowie die so genannte Nachspielzeit Zukunft Leonhardsvorstadt im Jahr 2021, an der auch ein Expertengremium beteiligt war.

Folgende städtebauliche Rahmendaten sind vorgesehen:

  • Grundstücksfläche ca. 6.400 Quadratmeter, davon überbaubar maximal 70 Prozent (ca. 4.500 Quadratmeter)
  • Maximal zulässige Bruttogeschossfläche ca. 20.000 Quadratmeter
  • Maximale Gebäudehöhe 21 Meter, Höhenprofil soll nicht durchgängig sein
  • Gesetzte Nutzungen auf einer Bruttogeschossfläche ca. 16.300 Quadratmeter (inklusive Skateranlage)
  • Erhalt des Grün-/Freiraumkorridors entlang der Pfarrstraße

Für das gesamte Leonhardsviertel hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik eine Milieuschutzsammlung debattiert und möchte diese zeitnah auf den Weg bringen. Deren Ziel ist es, die Zusammensetzung der gebietsansässigen Bevölkerung zu schützen. Nächster Schritt soll es nun sein, vorbereitende Untersuchungen für eine solche Satzung einzuleiten. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses ist zunächst ein Quartiersmanagement für die kommenden beiden Jahre abgesichert. Für dessen Verstetigung gab es positive Rückmeldungen aus dem Gremium.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadtmessungsamt
  • Visualisierung: asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur
  • Meluner Straße/SWSG