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Landeshauptstadt Stuttgart

Haushalt

Städtischer Doppelhaushalt von Regierungspräsidium genehmigt – BM Fuhrmann: „Priorisierung bei den Aufgaben der Stadt unerlässlich“

Der städtische Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 ist vom Regierungspräsidium genehmigt worden. Die Aufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit des Etats festgestellt, so wie ihn der Gemeinderat am 17. Dezember 2021 beschlossen hatte.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und Finazbürgermeister Thomas Fuhrmann hatten den Haushaltsplanentwurf im vergangenen Jahr vorgestellt.

Somit sind auch die ausgewiesenen Kreditaufnahmen, Kassenkredite und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Nun muss der Doppelhaushalt noch formal öffentlich ausgelegt werden und kann danach von der Verwaltung umgesetzt werden.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, kommentierte am Freitag, 3. Juni: „Leider hat sich seit dem Beschluss Mitte Dezember vieles verändert, was sich auch im Haushalt negativ bemerkbar machen wird. Unser Haushaltsplan, so wie er genehmigt wurde, prognostiziert eine gute wirtschaftliche Lage dieses und nächstes Jahr. Beunruhigend ist, dass wir keine Eigenmittel zur Finanzierung unserer Investitionen erwirtschaften können. Unerlässlich ist daher eine klare Priorisierung bei den Aufgaben der Stadt.“

Das Regierungspräsidium attestiert der Landeshauptstadt eine finanzwirtschaftlich auskömmliche Ausgangslage, merkt allerdings an, dass sich der Handlungsspielraum in den nächsten Jahren spürbar einengen wird. Die erwarteten Ertragszuwächse reichen nicht aus, um die steigenden Aufwendungen zu kompensieren. Dadurch können keine Eigenmittel generiert werden, um das hohe Investitionsvolumen zu finanzieren. Stattdessen muss auf erwirtschaftete Finanzierungsmittel bzw. auf Kreditaufnahmen zurückgegriffen werden. Daher empfiehlt das RP, die Entwicklung des Gesamtergebnishaushaltes in den Fokus zu rücken sowie die Ertragskraft des konsumtiven Bereichs nachhaltig zu steigern und zu verstetigen.

Darüber hinaus solle im Blick behalten werden, ob die geplanten Investitionen im jeweiligen Planjahr zu realisieren sind, damit die bereitgestellten Finanzmittel tatsächlich abfließen können. So schreibt das RP: „Damit die Zukunftsaufgaben finanzwirtschaftlich bewältigt werden können, sollte die Landeshauptstadt – besonders bei den herrschenden Unsicherheiten und den steigenden Anforderungen an die Stadt – die stabilitätsorientierte und generationsgerechte Haushaltswirtschaft fortführen sowie das tragfähige Budgetfundament dauerhaft erhalten.“

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  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
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