Der Zuschuss beträgt dabei die Hälfte des Kaufpreises beziehungsweise maximal 150 Euro. In den Mitteln zur Umsetzung des Stuttgarter Energiekonzepts sind im Doppelhaushalt 2020/2021 für das laufende Jahr nochmals 25.000 Euro für das Förderprogramm vorgesehen. Eine weitere darüber hinausgehende Fortsetzung ist nicht geplant.
Darüber wurde der Ausschuss für Klima und Umwelt am 26. Februar informiert. Seit Beginn des Förderprogramms im Juli 2019 sind bis Anfang 2021 insgesamt 1853 Anträge beim Amt für Umweltschutz eingegangen. Davon wurden 1728 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 256.000 Euro ausgezahlt, 121 Anträge wurden als nicht den Fördervoraussetzungen entsprechend abgelehnt.
Die Förderrichtlinie wurde im Juli 2019 mit einem Budget von 15.000 Euro beschlossen, im September 2019 bereits um 135.000 Euro augestockt und im September 2020 nochmals um 110.000 Euro auf insgesamt 260.000 Euro erhöht.