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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Zuständigkeiten für Kurt-Georg-Kiesinger-Platz geregelt

Der Gemeinderat hat am 6. Mai einem Vertrag mit der DB Station&Service AG und der DB Netz AG über die Bewirtschaftung des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes sowie zur Regelung entschädigungsrechtlicher Fragen für dessen Inanspruchnahme während der Bauzeit und in Zukunft für das Projekt Stuttgart 21 zugestimmt.

S21 Baustelle am Hauptbahnhof Stuttgart.

Das Gremium hat auch sein Plazet zu einer Dienstbarkeitsvereinbarung mit den beiden Unternehmen und der SSB für das künftige Ver- und Entsorgungsgebäude gegeben. Die Stadt erhält von der Bahn als Entschädigung zehn Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit Stuttgart 21 werden die Flächen in der Umgebung des neuen Bahnhofs auf Basis der Planfeststellungsbeschlüsse für den Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 neu gestaltet. Die Deutsche Bahn und die Landeshauptstadt wollen die Betreibergrenzen für diese Flächen einvernehmlich festlegen, um damit klar abgrenzbare Zuständigkeiten samt der Pflichten für Übernahme der Kosten zu schaffen. Zudem muss geregelt werden, wie die Stadt für die Inanspruchnahme der Flächen für das Projekt Stuttgart 21 zu entschädigen ist.

Der Bereich des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes umfasst die Flächen zwischen dem Bonatzbau, der Anbindung an den Karoline-Kaulla-Weg, der nördlichen Begrenzung der Kreisvorfahrt, dem Arnulf-Klett-Platz und der Heilbronner Straße und grenzt unmittelbar an den Manfred-Rommel-Platz.

Vor Stuttgart 21 war die Stadt Eigentümerin und Verwalterin des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes, auf dem sich nicht nur öffentliche Wege, sondern auch ein Kurzzeitparkplatz mit 106 Stellplätzen befand. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts von 2005 wurden sämtliche künftigen ober- und unterirdischen Anlagen auf dem gesamten Flurstück als Eisenbahn-Betriebsanlagen festgelegt. Damit liegt Verantwortlichkeit für die Anlagen sowie die Erhaltungs- und Unterhaltungspflicht für diese Eisenbahn-Betriebsanlagen bei der Bahn.

Vor diesem steht der Bahn ein Recht auf die Einnahmen aus der Vermietung der künftigen 77 Kurzzeitstellplätze durch die Stadt zu. Der Vertrag regelt demgegenüber, dass die Erträge künftig an die Stadt fließen.

Anlagen der Landeshauptstadt Stuttgart

Unter anderem folgende Anlagen gehören künftig der Stadt: die Bahnhofsvorfahrt mit Flächen für Taxivorfahrten und -nachrücker, Flächen für „Kiss & Ride“ und der Parkplatz mit 77 Kurzzeitstellplätzen, den die Stadt auch bewirtschaftet. Anders als im Planfeststellungsbeschluss 1.1 festgehalten, liegt die Anlagenverantwortung und Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt.

Drei Lichtaugen, die Zu- und Abfahrt zum unterirdischen Ver- und Entsorgungsgebäude (VEG) einschließlich der Rampe sowie die unterirdischen Anlagen mit Trogbauwerk, Technikgebäude und VEG bleiben als Eisenbahn-Betriebsanlagen in der Verantwortung der Bahn.

Die Bahn entschädigt die Stadt für die Inanspruchnahme der Flächen während der Bauzeit und in Zukunft mit zehn Millionen Euro. Damit sind auch die Maßnahmen der Stadt zur Unterhaltung für 60 Jahre abgelöst, insbesondere auch die wegen der hochwertigen Beläge erhöhten Kosten für die Oberflächen. Die Summe setzt sich unter anderem zusammen aus 3,9 Millionen Euro als Entschädigung für den Wegfall von 23 Parkplätzen im Bereich des VEG, 4,6 Millionen für die Inanspruchnahme des Parkplatzes sowie rund 245.000 Euro als Entschädigung für Dienstbarkeiten (VEG, Bahntunnel mit Lichtaugen und Technikgebäude).

Neben dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, um den es in der aktuellen Vereinbarung geht, gehören zu den Flächen, für die zu einem anderen Zeitpunkt Regelungen getroffen werden müssen, auch der zukünftige Platz am Turm, der zukünftige Zugang Europaplatz und der zukünftige Zugang Südkopf im Bereich der Staatsgalerie. Bereits geregelt sind die Zuständigkeiten für den Manfred-Rommel-Platz.

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  • Max Kovalenko