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Landeshauptstadt Stuttgart

OB-Wahl

Ablauf der Hauptwahl am 8. November

In Stuttgart sind am Sonntag, 8. November, 450.000 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme bei der OB-Wahl abzugeben. Sie entscheiden, wer auf den Amtsinhaber Fritz Kuhn folgt.

Alle wahlberechtigten Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind am Sonntag, 8. November, zur Wahl des Oberbürgermeisters aufgerufen.

14 Kandidaten, 2 Frauen und 12 Männer, bewerben sich um das Amt. Im ersten Wahlgang benötigen sie die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Am Sonntag sind die 261 Wahllokale für die Wählerinnen und Wähler von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Briefwahlergebnis wird in 261 Briefwahlbezirken in den Wahlgebäuden sowie von weiteren sechs Briefwahlvorständen im Statistischen Amt in der Außenstelle Schmale Straße 13 ermittelt. Von der Briefwahlmöglichkeit haben bislang etwa 110.000 Wahlberechtigte Gebrauch gemacht, bei der OB-Wahl 2012 waren es insgesamt 54.000.


Vorläufiges Endergebnis gegen 20:30 Uhr

Um 18 Uhr schließen die Wahllokale und die Auszählung beginnt. Der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, sagte: „Erfahrungsgemäß melden uns die ersten Lokale nach einer halben Stunde ihre Ergebnisse. Dies ist unmittelbar online nachvollziehbar. Die Ergebnisse werden fortlaufend aktualisiert. Ich erwarte, dass sich gegen 19.30 Uhr ein deutlicher Trend abzeichnet. Gegen 20.30 sollte das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegen.“

Der Erste Bürgermeister, Dr. Fabian Mayer, als Kreiswahlleiter wird zusammen mit Thomas Schwarz das Ergebnis verkünden.

Die Ergebnis-Verkündung bietet die Stadt auch als Livestream an. Er wird zu sehen sein auf der Webseite:  https://schawa.tv/live/stadt-stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)

Auch Nutzer der Social-Media-Plattform Facebook können die Verkündung verfolgen unter:  https://de-de.facebook.com/Stadt.Stuttgart/ (Öffnet in einem neuen Tab) 

Alle Ergebnisse der Wahllokale werden nach Eingang veröffentlicht auf:  www.stuttgart.de/wahlergebnis (Öffnet in einem neuen Tab).

Das amtliche Endergebnis wird dann vom Gemeindewahlausschuss am Dienstag nach der Wahl, 10. November, im Großen Saal des Alten Feuerwehrhauses Süd, Möhringer Straße 56, um 16 Uhr, in öffentlicher Sitzung festgestellt.


Informationen rund um die Wahl

Wer wahlberechtigt ist, aber seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann trotzdem wählen. Es genügt, den Pass oder Personalausweis ins Wahllokal mitzubringen. Wer nicht mehr weiß, welches sein Wahllokal ist, kann dies mit dem Wahllokal-Finder auf  www.stuttgart.de/ob-wahl unter dem Menüpunkt „Informationen für Wählerinnen und Wähler“ recherchieren. Für etliche Wahlberechtigte wird sich bei dieser OB-Wahl das Wahllokal ändern.

Es werden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, damit die Wahl in den Wahllokalen möglichst infektionssicher ablaufen kann. Hierzu hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, dass in den Wahlgebäuden und Wahlräumen sowie in den Räumen, in denen die Briefwahlvorstände ihre Tätigkeit ausüben (Briefwahlräume), die Verpflichtung besteht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (außer ein ärztliches Attest wird vorgelegt) zu tragen. Außerdem muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,50 Metern eingehalten werden.

Wahlberechtigte, die am Wochenende plötzlich erkranken und das Wahllokal nicht aufsuchen können, sollten sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, Telefon 216-92233, melden. Die Wahlunterlagen können durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden.


Möglicher 2. Wahlgang am 29. November

Sofern keine der zugelassenen 14 Bewerbungen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 29. November 2020 eine Neuwahl statt, bei der dann die einfache Mehrheit zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters genügt.

Sollte eine Neuwahl stattfinden, können die bisherigen Bewerbungen bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr zurückgenommen werden. Unterbleibt eine Rücknahme gilt die Kandidatur auch für die Neuwahl. Ebenso möglich ist es, in der Zeit von Montag, 9. November, bis Mittwoch, 11. November, 18 Uhr neue Bewerbungen einzureichen. Über diese Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Donnerstag 12. November 2020, um 11 Uhr im Rathaus. Notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind auch für neue Bewerbungen 250 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattliche Versicherung, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen zu sein.

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Bildnachweise

  • Pressefoto Kraufmann&Kraufmann