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Landeshauptstadt Stuttgart

Bauanträge

Bauanträge ab dem neuen Jahr nur noch digital möglich

In Baden-Württemberg ist es ab 1. Januar 2022 grundsätzlich zulässig, Bauanträge komplett digital zu stellen und die Bauvorlagen und Anträge online einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt läuft die Übergangsregelung des § 77 Abs. 5 der Landesbauordnung (LBO) aus.

Im Baurechtsamt der Stadt Stuttgart können ab 2022 grundsätzlich neue Anträge nur noch digital gestellt werden. Die angespannte personelle und räumliche Situation lässt die Vorhaltung einer hybriden Struktur, das heißt parallel analoge und digitale Verfahren durchzuführen, nicht zu. Das Einreichen der Bauanträge erfolgt ausschließlich über die vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte Online-Plattform  www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab). Insbesondere schriftlich gestellte Anträge mit analogen Bauvorlagen (klassische Planhefte oder Planmappen) sind nicht mehr zulässig.

Vorgaben für digitale Bauanträge

Für die digitalen Anträge können die Baurechtsbehörden Vorgaben für die Dateiformate und -strukturen machen. Solche Vorgaben sind aus Gründen der Daten- und Systemsicherheit nötig, um zu gewährleisten, dass eingereichte Dokumente von allen an den Verfahren beteiligten Stellen gelesen und bearbeitet werden können. Die für Anträge auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart verbindlichen Vorgaben werden in den zwei folgenden Dokumenten erläutert.

Der digitale Bauantrag ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zum digitalen Baurechtsamt, nach der Digitalisierung des Baulastenbuchs und des Baustatik-Archivs, dem Angebot eines digitalen Überblicks über bauantragsrelevante Grundstücksinformationen und der Einführung des Online-Shops im Bürgerservice Bauen, über den die bereits digital vorliegenden Informationen bestellt werden können.

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  • Getty Images/anyaberkut