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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Stadt führt Maskenpflicht im Unterricht wieder ein

In Stuttgarts Schulen – mit Ausnahme der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) – gilt ab Mittwoch wieder während des gesamten Unterrichts die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Ziel der Wiedereinführung einer Maskenpflicht in Schulen ist die Sicherung des Präsenzunterrichts.

Die Stadt reagiert damit auf die rasante Ausbreitung des Coronavirus. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die die Stadt am Dienstag, 16. November, veröffentlichen wird.

Coronavirus unter Schulkindern weit verbreitet

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Das Virus ist aktuell unter den Grundschulkindern am weitesten verbreitet. Danach folgen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren. Beide Altersgruppen heben sich in der Inzidenz deutlich von allen anderen ab.

Kinder und Jugendliche sind zu weiten Teilen noch nicht geimpft und haben sehr viele Kontakte. Das beschleunigt die Virusübertragung. Deswegen wollen und müssen wir nun verpflichtend machen, was viele bislang nur freiwillig gemacht haben: Unterricht mit Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz.“ Die Verwaltung habe sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht.

„Wir wollen die bestmögliche Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche. Dafür sind die Schulen der richtige Ort. Die Masken sind zwar wenig beliebt aber bewährt. Wir können nicht länger abwarten und müssen das Tragen verpflichtend vorgeben“, so Fezer.

Maskenpflicht ergänzt bestehende Testpflicht

Die Maskenpflicht gilt laut Verfügung in „beruflichen und allgemeinen Schulen, den Grundschulförderklassen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie den Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung und den Horten an der Schule“. Dort besteht in den Unterrichts- und Betreuungsräumen jetzt auch am Sitzplatz die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies gilt auch für Lehrkräfte und andere am Unterricht und an Betreuungsangeboten mitwirkende Personen, auch wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Die Maskenpflicht ergänzt die bestehende Testpflicht, wonach die rund 75.000 Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche einen negativen Antigenschnelltest vorweisen müssen. Zudem haben alle Schulen auch Hygienekonzepte.

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  • kevajefimija/Gettyimages