Ziel des Streikaufrufs ist es, den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden- Württemberg (KAV-BW) zur Fortsetzung der Verhandlungen über den Tarifvertrag zur Altersteilzeit (TV FlexAZ) zu bewegen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV-BW) und die Landeshauptstadt Stuttgart halten diesen Streikaufruf für rechtswidrig und hatten gerichtliche Schritte dagegen eingeleitet. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Unterlassung heute zurückgewiesen.
Im Kern ging es darum, ob ein im April 2023 abgeschlossener Änderungstarifvertrag zur Altersteilzeit eine Friedenspflicht entfaltet und damit ein Streikverbot besteht. Dies sah die Kammer im Eilverfahren nicht so. Sie sah keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Streiks. Kernfrage der Verhandlung war, ob sich die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifrunde 2023 über eine zukünftige Altersteilzeitregelung über den 31.12.2022 hinaus geeinigt haben. Das Gericht vertrat dazu die Auffassung, dass die Tarifverhandlungen diesbezüglich gescheitert seien. Der geschlossene Änderungstarifvertrag betreffe lediglich die in den Vorjahren bis 31.12.2022 abgeschlossenen Alterszeitverträge.
Städtische Einrichtungen und AWS vom Streik betroffen
Aufgrund der Entscheidung des Gerichtes sind am Montag, 13. November, streikbedingt Einschränkungen bei den Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart zu erwarten. Dies gilt auch für die städtische Abfallwirtschaft AWS.
Betroffen sein werden zudem die städtischen Kindertagesstätten, die städtischen Schülerhäuser und die städtischen Einrichtungen der Ganztagesschule.