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Landeshauptstadt Stuttgart

Corona-Pandemie

Stadt führt Sperrstunde ein und schränkt den Verkauf alkoholischer Getränke weiter ein

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt den Betrieb von Gaststätten zwischen 23 und 6 Uhr. Zudem schränkt sie den Verkauf von Alkohol weiter ein: In der Gastronomie im gesamten Stadtgebiet ist ganztägig der Verkauf von alkoholischen Getränken To-Go („Gassenschank“) untersagt.

Dr. Albrecht Stadler spricht über die aktuellen Beschränkungen in der Gastronomie.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Dienstag, 20. Oktober veröffentlicht hat.

Folgende Regelungen gelten:

  • Gaststätten dürfen im gesamten Stadtgebiet keinen Alkohol nach außen verkaufen. Dies gilt unabhängig von der Uhrzeit und der Örtlichkeit.
  • Darüber hinaus müssen sämtliche Gaststätten ab 23 Uhr schließen. Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen ab diesem Zeitpunkt nur zur Abholung bereitgestellt werden.
  • In folgenden Bereichen darf donnerstags, freitags und samstags von 21 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages von Supermärkten, Kiosken etc. kein Alkohol verkauft werden.
  • Ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages darf in diesen Bereichen donnerstags, freitags und samstags auch kein Alkohol auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen konsumiert werden.

Die Einschränkungen gelten von Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, bis Sonntag, 8. November, 24 Uhr. Grund für die Maßnahmen ist die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Ausnahmen von der Sperrstunde sieht die Allgemeinverfügung vor für die Bewirtung von Übernachtungsgästen in Beherbergungsbetrieben, sofern nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgegeben werden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir führen die Sperrstunde ein, weil sie ein weiteres Instrument ist, vor Infektionen zu schützen. Das Land hat ja einen entsprechenden Erlass verfügt, den wir nun auch in Stuttgart umsetzen.“

Corona-Pandemie: Info-Webseite

Auf der Webseite finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise der Landeshauptstadt Stuttgart.

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