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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Gemeinderat beschließt Nachtragshaushalt

Der Gemeinderat hat den Nachtragshaushalt 2022 beschlossen. Notwendig machten den Nachtrag erhebliche Aufwendungen infolge des Kriegs in der Ukraine sowie die beschlossene Kapitaleinlage in die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV).

Dank Ertragsverbesserungen im Jahr 2022 sowie dem guten Jahresabschluss 2021 können diese Mehrbelastungen ohne Kürzungen bei den Budgets der Ämter und den Investitionen finanziert werden.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sagte: „Den Nachtragshaushalt mussten wir aufstellen, da wir im Haushaltsjahr 2022 hohe finanzielle Mehrbelastungen haben und gleichzeitig, zur Erreichung unseres Ziels der Klimaneutralität in Stuttgart bis 2035, für unsere Stadtwerke 100 Millionen Euro als Kapitaleinlage an die SVV geben wollen. Erfreulicherweise können wir zumindest noch in 2022 diese finanziellen Herausforderungen auch bewältigen. Für das Jahr 2023 und die darauffolgenden Jahre sehe ich allerdings deutlich weniger Spielräume.“

Wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 musste auch für das Haushaltsjahr 2022 ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden. Im Ergebnishaushalt führen insbesondere die gestiegenen Energiekosten bei den städtischen Ämtern, die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie zusätzliche finanzielle Mehrbedarfe bei den Beteiligungen der Landeshauptstadt zu Mehraufwendungen von insgesamt 129,4 Mio. Euro. Auf der Ertragsseite kann hingegen mit Verbesserungen im Bereich der Steuererträge gerechnet werden. Bei der Gewerbesteuer wird von einem Mehrertrag in Höhe von 120 Mio. Euro ausgegangen. Weitere Verbesserungen werden aufgrund der Mai-Steuerschätzung bei den Schlüsselzuweisungen (25,2 Mio. Euro) und den Gemeindeanteilen für die Einkommen- und Umsatzsteuer (18,4 Mio. Euro) erwartet. Ob diese Prognose auch in der anstehenden Steuerschätzung im November aufrechterhalten werden kann, ist jedoch unsicher.

Zusätzlicher Finanzierungsmittelbedarf von 123 Mio. Euro

Unter Berücksichtigung der Änderungen wird von einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -138,8 Mio. Euro ausgegangen. Im Finanzhaushalt ergibt sich durch die Änderungen ein zusätzlicher Finanzierungsmittelbedarf von 123 Mio. Euro. Dieser Finanzierungsmittelbedarf kann teilweise aus zusätzlicher Liquidität des Jahresabschlusses 2021 (73,6 Mio. Euro) gedeckt werden. Zudem erfolgt eine zweckentsprechende Verwendung von in Vorjahren gebundenen Mitteln (34,9 Mio. Euro). Der danach noch bestehende Finanzierungsbedarf in 2022 von 14,5 Mio. Euro muss aus ursprünglich für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen freien liquiden Mitteln finanziert werden. Eine Kreditermächtigung ist in der Nachtragssatzung daher nicht vorgesehen.

Finanzbürgermeister Fuhrmann erklärt, es sei absehbar, dass auch für das Haushaltsjahr 2023 ein Nachtragshaushalt notwendig wird. „Wir werden auch in 2023 mit hohen Mehraufwendungen durch Energiepreissteigerungen und für die Unterbringung von Geflüchteten rechnen müssen. Auch ist für uns nicht abschätzbar wie sich die angekündigten Entlastungspakete des Bundes und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf unsere Ertragslage auswirken wird. Darüber hinaus mussten wir bereits jetzt im Nachtragshaushalt 2022 die für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Finanzierungsmittel heranziehen. Daher halte ich es für unerlässlich weitere Mehrbedarfe auf ein Mindestmaß zu reduzieren und eine klare Priorisierung der bereits geplanten Vorhaben vorzunehmen.“

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  • Thilo Rothacker