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„Mundraub – Nein danke“ – Unerlaubt Obst abernten ist strafbar

Es ist Erntezeit: Doch unterlaubt Äpfel, Birnen, Zwetschgen und Trauben von Streuobstwiesen und Weinbergen abernten ist nicht erlaubt. Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen.

Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen.

Die Erntezeit bei Apfel, Birne, Zwetschge und Trauben ist in vollem Gange, und die Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Weinbergen freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit. Denn Schnitt, Nachpflanzung und Pflege des Unterwuchses machen zwar meist Freude, sind aber auch zeitintensiv und kosten Geld. Und für die Weingärtnerinnen und Weingärtner wie auch viele Obstbauern stellt das Obst schlichtweg ihre Einkommensgrundlage dar.

Kein Kavaliersdelikt

Doch leider ist immer wieder und verstärkt in den letzten beiden Corona-Jahren zu sehen, dass andere – im wahrsten Sinne - die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume oder Rebstöcke abernten. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, denn das Wort „Mundraub“ ist noch immer gängig und wird als „Kavaliersdelikt“ angesehen. Mundraub? Was bedeutet das genau? Die alte Fassung des Paragraph 370 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB) sprach bis Mitte der 1970er-Jahre von einer „Verbrauchsmittelentwendung“, die jedoch nur mit einer geringen Strafe bedacht war. Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des Paragraph 242 StGB gewertet, der immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Bäume regulieren sich selbst

Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem. Hinzu kommt, dass auf einschlägigen Internet-Portalen auch Orte zum Abernten von Wildobst angegeben werden, die in Naturschutzgebieten liegen. Dort ist jegliche Entnahme von Pflanzen und auch Pflanzenteilen verboten.

Oft wird noch das Argument angebracht, „das Obst verfault doch unter den Bäumen“ oder „es ist doch genug da“. Im Falle von Äpfeln und Birnen wissen aber die wenigsten, dass die Bäume selbstständig ein zu viel an Früchten regulieren und diese abwerfen. Diese Früchte sind normalerweise unreif oder geschädigt und für eine Verwertung ungeeignet. Aufgrund von Trockenheit und Hitze geschieht das Abwerfen in den letzten Jahren gehäuft und zeigt sich 2022 sehr deutlich.

Stuttgarter Streuobstwiesenbörse

Aber es gibt Alternativen für alle die Freude an der Ernte und dem Aufsammeln von heimischem Obst haben. Die Landeshauptstadt hat vor kurzem die „Stuttgarter Streuobstwiesenbörse“ freischalten lassen, auf welcher kostenfrei Inserate aufgegeben werden können. Dort kann überschüssiges Obst angeboten oder Erntemöglichkeiten gesucht werden.

Weitere Informationen zu Streuobstwiesen in Stuttgart finden Interessierte unter  www.stuttgart.de/leben/umwelt/naturschutz/streuobstwiesen.php

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