Ziel des Schreibens ist, dass § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz wieder geändert wird. Nach der jüngsten Novellierung von § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz ist eine Freistellung nicht mehr benötigter Bahnflächen nur noch dann möglich, wenn das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse am Verkehrszweck überwiegt. Sogar ohne eine langfristig zu erwartende Bahnnutzung können nun Freistellungen abgelehnt und gesellschaftlich wichtige kommunale Projekte wie sozialer und frei finanzierter Wohnungsbau verhindert werden. Dies würde das Aus für das Zukunftsquartier Stuttgart Rosenstein bedeuten. Überdies stellt die Neuregelung nach der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht dar.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper„Wir brauchen im Interesse des Zukunfts- und Modellprojekts Rosenstein dringend eine Korrektur. Nach der geltenden Rechtslage würde kein Rosensteinquartier, sondern eine Rosensteinbrache entstehen."
Nopper weiter: „Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung wären verantwortlich für die Verhinderung wichtiger Planungen und Wohnungsbauprojekte in deutschen Zentren wie etwa derer für das Jahrhundertprojekt Stuttgart Rosenstein. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot in Ballungsräumen und Innenstädten ist diese Gesetzgebung realitätsfremd und nicht nachvollziehbar.“
Nach der Eröffnung des Durchgangsbahnhofs im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 wird in der Landeshauptstadt eine Fläche von 85 Hektar zur städtebaulichen Entwicklung frei. Eine Nutzung der Bahninfrastruktur ist nicht zu erwarten und überdies auch von niemandem in Planung. Vielmehr wird das Wohnungsbauprojekt Stuttgart Rosenstein geplant, das die Schaffung von 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen im Herzen der Landeshauptstadt Stuttgart bedeuten würde.