Die Stadt Stuttgart unterstützt seit mehr als 20 Jahren dabei, Gebäude energetisch zu sanieren. Zuschüsse werden über das städtische Energiesparprogramm (ESP) vergeben. Dieses wurde nun noch einmal verbessert: Die Zuschüsse sind sowohl für einzelne Maßnahmen als auch für Komplettsanierungen gestiegen. Außerdem gibt es jetzt einen zusätzlichen Bonus für ökologische Baustoffe.
Wer eine Immobilie besitzt, profitiert doppelt
Fördergelder für Sanierungen gibt es auch von staatlicher Seite: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude beinhaltet Zuschüsse und Kredite, die man über die KfW-Bank und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen kann. Bei jeder Sanierung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, die im neuen Gebäudeenergiegesetz (früher EnEV bzw. EEWärmeG) festgeschrieben sind. Sie können die staatlichen Fördergelder nutzen und zusätzlich Zuschüsse der Stadt Stuttgart beantragen. Dank der Fördergelder können Sie ihre Baukosten deutlich senken. Übrigens unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie(n) selbst bewohnen oder vermieten.
Wofür gibt es Zuschüsse?
Komplettsanierungen: Wer sein Haus komplett saniert und damit einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann bis zu 25 Prozent Zuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Energiediagnose des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ). Bei einer Energiediagnose wird der Zustand des Gebäudes bewertet und Sie erhalten Vorschläge für gut aufeinander abgestimmte Investitionen.
Einzelmaßnahmen: Auch für einzelne Verbesserungen wie Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch, den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung (erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung), die Umstellung auf eine Zentralheizung oder für thermische Solaranlagen gibt es Zuschüsse. Diese erhalten Sie pauschal pro Quadratmeter bzw. pro Gebäude/Wohnung. Voraussetzung ist hier ein Energieberatungsprotoll des EBZ.
Bonusförderung für ökologische Baustoffe: Zusätzliche Gelder gibt es, wenn ökologische, zertifizierte Dämmstoffe verwendet werden. Auch Holz- bzw. Holz-Alu-Fenster werden gefördert.
In welchen Gebieten können Sie das Energiesparprogramm nutzen?
Das Energiesparprogramm gilt mit folgenden Ausnahmen im gesamten Stadtgebiet:
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Gebieten mit Milieuschutzsatzung gelten gesonderte Anforderungen. Die Maßnahmen sind im Vorfeld zu genehmigen. Weitere Informationen dazu erhalten sie unter der E-Mail energiesparprogrammstuttgartde.
- In Sanierungs‐ und Entwicklungsgebieten gibt es eigene Förderprogramme. Ob Ihr Gebäude in einem solchen Sanierungsgebiet liegt, können Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen abfragen: E-Mail poststelle.61-8stuttgartde.
Wie sichern Sie sich die Fördergelder?
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) (Öffnet in einem neuen Tab). Das EBZ ist Ihr Ansprechpartner für die Erstberatung. Es übernimmt auch die technische Vorprüfung der Maßnahmen. Die Erstberatung ist kostenlos.
Auf der Internet-Seite der Stadt Stuttgart finden Sie die genauen Förderrichtlinien mit den jeweiligen Voraussetzungen, Zuschusshöhen und weiteren Bestimmungen. Auch den Förderantrag können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie Ihren Antrag an das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Wichtiger Tipp:
Stellen Sie Ihre Anträge, bevor Sie Handwerker beauftragen und bevor Sie die Sanierung beginnen. Das gilt im Übrigen nicht nur für das Förderprogramm der Stadt Stuttgart, sondern auch, wenn Sie staatliche Fördergelder über KfW bzw. BAFA beantragen wollen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.
Zwei Fliegen mit einer Klappe:
Das Energieberatungszentrum Stuttgart berät nicht nur zum Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart, sondern auch zu den staatlichen Fördermitteln.