Stuttgarter Sportvereine können Anträge stellen für:
- Fahrtkostenzuschüsse zur Teilnahme an Amateurveranstaltungen,
- Zuschüsse zur Anschaffung von Sport- und Platzpflegegeräten und
- Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten Dritter zu Übungszwecken.
Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres inklusive der hierzu erforderlichen Nachweise beim Amt für Sport und Bewegung eingehen.
Kontaktperson: Beate Bruder