Alle Leistungsberechtigten erhalten während des Bewilligungszeitraums für ihr Kind pauschal 15 Euro monatlich, wenn sie eine Vereinsmitgliedschaft nachweisen können. Dazu reicht eine Mitgliedsbescheinigung, Anmeldebestätigung oder Rechnung des entsprechenden Vereins aus. So werden Leistungsberechtigte bei der Finanzierung der Mitgliedsbeiträge unterstützt. Der Betrag wird auch bei kostenloser Mitgliedschaft ausgezahlt.
Seit dem 1. Januar 2020 überweist das Jobcenter die Teilhabeleistung in Höhe von 15 Euro monatlich direkt auf das Konto der Leistungsberechtigten. Eine Auf- und Abbuchung über die FamilienCard erfolgt nicht mehr.
Informationen erhalten Sie beim Jobcenter Bildung Teilhabe.