Der Zuschuss für lizenzierte Übungsleiter/-innen, der über die Jährlichen Zuschüsse 2021 beantragt wird, wird auf Basis der im Jahr 2019 vom Württembergischen Landessportbund/Amt für Sport und Bewegung abgerechneten Übungsleiterstunden bezuschusst. Ein Nachweis ist in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erforderlich.
Informationen zu den Jährlichen Zuschüssen können Sie den Sportförderrichtlinien entnehmen.
Kontaktperson: Beate Bruder