Bürgerbüros
KFZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Ausländerrecht
Diese Fragen erreichen uns im Moment häufig:
- Sind Sie mit einem Visum oder visumfrei als privilegierter Staatsangehöriger eingereist und benötigen einen Aufenthaltstitel?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen, v.a. Kopie des Passes ggf. des Visums zu. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
- Sie befinden sich mit einem Aufenthaltstitel im Ausland und können nicht binnen 6 Monate wieder einreisen?
Wenden Sie sich per E-Mail an uns.
- Sie haben einen neuen Arbeitgeber?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen, v.a. den neuen Arbeitsvertrag zu.
- Sie haben einen neuen Pass?
Überträge der Aufenthaltstitel sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Führen Sie den neuen gültigen Pass und die noch gültige Aufenthaltserlaubnis im alten Pass mit sich. Haben Sie den alten Pass abgeben müssen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Bußgeldstelle
Die Terminvereinbarung für die Bußgeldstelle ist telefonisch möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- 0711/216-93128
- 0711/216-93129
Die Bußgeldstelle prüft, ob Ihr Anliegen ggf. ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann.
Sofern ein Fahrverbot angeordnet wurde und der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben werden muss, kann dieser per Post an die Bußgeldstelle gesandt werden. Er kann auch per Einwurf in den Hausbriefkasten, Eberhardstraße 39 abgeben werden. Am Wochenende sowie an Feiertagen ist die persönliche Abgabe des Führerscheins auch an der Rathauspforte möglich.
Nach Beendigung der Fahrverbotsfrist werden die Führerscheine rechtzeitig vor Ablauf der Frist zurückgesandt.
Gewerbe- und Gaststättenbehörde
Die Terminvereinbarung für die Gewerbe- und Gaststättenbehörde ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Mittwoch von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- 0711/216-98905
- 0711/216-98906
E-Mail-Anfragen:
Die Gewerbe- und Gaststättenbehörde prüft, ob Ihr Anliegen ggf. ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann.