Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Wahlschein haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig beim Statistischen Amt wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück.
Online-Antrag stellen
Bis 11. März 2021 um 11.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall rufen Sie die Wahl-Hotline an.
Im Wahlbüro abholen
Per Post oder Fax anfordern
Per E‐Mail anfordern
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag beim Statistischen Amt, Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Wahl-Hotline
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zur Landtagswahl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.
Die Wahl‐Hotline ist wie folgt besetzt: montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Am Freitag, den 12. März 2021 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am Samstag, den 13. März 2021 von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 14. März 2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr.