Die Landtagswahl 2021 steht unter dem Vorzeichen der Corona-Pandemie. Wie wird die Wahl unter den derzeitigen Bedingungen organisiert? Wie wird der Schutz der Gesundheit im Wahllokal bestmöglich gewährleistet? Wir beantworten die häufig gestellten Fragen an die Landeshauptstadt Stuttgart.
Zwei Menschen unterhalten sich auf dem Marienplatz und schützen sich mit einer Maske im Gesicht vor dem Coronavirus.
In der seit 15. Februar 2021 gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung sind in § 10a Regelungen für Wahlen und Abstimmungen getroffen, welche für alle Personen in den Wahlgebäuden gelten. Im Folgenden sind wesentliche Punkte der Verordnung für Wählende und Wahlbeobachtende zusammengefasst und erläutert.
Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?
Nein. Wenn Sie Angst vor einer Corona-Infektion haben, können Sie Ihre Stimme auch bequem von zu Hause per Briefwahl abgeben.
Wann ist der Andrang in den Wahllokalen besonders hoch?
Die Erfahrungen vergangener Wahlen zeigen eine besonders hohe Auslastung der Wahllokale zwischen 16.30 und 18 Uhr.
Wenn es Ihnen möglich ist, dann geben Sie Ihre Stimme doch außerhalb dieser Stoßzeiten ab. Sie tragen so dazu bei, dass sich vor dem Wahlraum keine Warteschlangen bilden.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Am einfachsten können Sie Briefwahl online mit den Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie unter: www.stuttgart.de/briefwahl
Welche Corona-Regelungen gelten in den Wahllokalen?
Die Corona‐Verordnung der Landesregierung sieht folgende Regelungen in den Wahllokalen vor:
Im gesamten Wahlgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95). Von dieser Regelung sind nur Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ausgenommen.
Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Vor jedem Wahllokal ist ein Spender mit Händedesinfektionsmittel angebracht.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Sie dürfen Ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels mitbringen und verwenden. Sie müssen dann nicht auf den von uns bereitgestellten Kugelschreiber zurückgreifen.
Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind dazu angehalten, die Einhaltung der Regelung zu überwachen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, nur so vielen Wählerinnen und Wähler zeitgleich Zugang zum Wahlraum zu gewähren, wie es der Infektionsschutz zulässt.
Was muss ich neben den Corona-Regeln noch beachten, wenn ich meine Stimme im Wahllokal abgeben möchte?
Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie am Wahltag bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Es ist möglich, dass Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Informieren Sie sich vorab in jedem Falle bei der Wahl‐Hotline des Statistischen Amtes unter 0711 216−92233, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen möchten, als auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie dazu einen Wahlschein beantragen. Das Wahllokal muss sich jedoch in Ihrem Landtagswahlkreis befinden. Einen Wahlschein erhalten Sie, wenn Sie Briefwahl beantragen.
Welche Wahllokale sich in Ihrem Landtagswahlkreis befinden, können Sie über den Wahllokalfinder ermitteln
Was muss ich beachten, wenn ich mich als Begleitperson, Pressevertreter oder Wahlbeobachter im Wahlgebäude aufhalten möchte?
Die Corona‐Verordnung der Landesregierung sieht folgende Regelungen in den Wahllokalen vor:
Sollten Sie die Wahlhandlung oder Auszählung der Stimmen verfolgen wollen, müssen Sie ebenfalls eine medizinische Maske (chirurgische Einweg-Maske oder FFP2-Maske der Normen KN95/N95) tragen.
Sie müssen Ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.
Mit einem ärztlichen Attest, welches Sie vom Tragen von einer Schutzmaske befreit, dürfen Sie sich in einem Wahllokal zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten. Zudem müssen Sie zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und zu den Hilfskräften jeweils einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Wie werden die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschützt?
Zum Schutz der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wurde in enger Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept entwickelt.
Die eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden mit Handdesinfektionsmittel, medizinischen Masken (chirurgische Einweg-Masken oder FFP2-Masken) und aktuellen Informationen zum Infektionsschutz versorgt. Die Arbeitsplätze im Wahlvorstand werden mit Plexiglasscheiben ausgestattet und gemäß der Abstandregel angeordnet.
Hinweis: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Vorfeld der Wahl Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen oder in Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall standen, sehen von Ihrem Einsatz am Wahlsonntag ab.
Warum notieren die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Uhrzeit meiner Stimmabgabe?
Im Infektionsfall hat das städtische Gesundheitsamt so die Möglichkeit, eine potenzielle Ansteckungskette zielgenauer nachzuverfolgen. Deshalb notiert der Schriftführer des Wahlvorstands die Uhrzeit Ihrer Stimmabgabe.
Warum müssen sich Begleitpersonen von Wählerinnen und Wählern in eine Besucherliste eintragen?
Für eine etwaige Nachverfolgung von Ansteckungsketten im Infektionsfall ist es verpflichtend, dass die Kontaktdaten aller Personen, die sich im Wahlraum aufhalten, festgehalten werden.
Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wählenden sind bekannt. Alle weiteren Personen werden gebeten, ihre Kontaktdaten in einer Besucherliste gemäß Corona-Verordnung zu hinterlassen. Dies gilt etwa für begleitende Familienangehörige, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Presse.
Die Besucherliste wird vertraulich behandelt und nach zwei Wochen vernichtet.
Wie kann ich meine Stimme bei Krankheitssymptomen am Sonntag abgeben?
Für Ansteckungsverdächtige besteht ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Hiervon erfasst werden Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks‐ oder Geruchssinns, aufweisen.
Melden Sie sich so früh wie möglich, spätestens aber am Wahltag bis 15.00 Uhr, beim Statistischen Amt unter 0711 216−92233. Wenn Sie eine Person die Briefwahlunterlagen abholen lassen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Die Stimmabgabe durch eine Vertretung ist nicht möglich.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Coronavirus?
Aktuelle Informationen und Hinweise zum Coronavirus bietet die Webseite www.stuttgart.de/corona. Bei allgemeinen Fragen zum Coronvirus, die nicht in Zusammenhang mit der Landtagswahl stehen, hilft Ihnen auch die städtische Hotline des Gesundheitsamts weiter: 0711 216-59309. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Wahl-Hotline
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zur Landtagswahl sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.
Die Wahl‐Hotline ist wie folgt besetzt: montags bis mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Am Freitag, den 12. März 2021 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am Samstag, den 13. März 2021 von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 14. März 2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.