Aufstellung der Vorschlagslisten: Bis März 2023 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils eigene Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen auf. Der Gemeinderat beschließt im April 2023 über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen. Für die Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss verantwortlich.
Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt.
Wahl der Schöffen: Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das jeweils zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Landeshauptstadt Stuttgart bei der Wahl der Schöffen. An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus.
Berufung: Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.
Bewerbung: Für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 sind Bewerbungen bis zum 10. März 2023 möglich. Das Bewerbungsformular können Sie digital ausfüllen und an die E‐Mailadresse
wahlenstuttgartde oder per Post an das Statistische Amt, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart senden.