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Landeshauptstadt Stuttgart

Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht

Standesamt Stuttgart

Öffnungszeiten

Montag08:30 – 13:00
Mittwoch08:30 – 13:00
Donnerstag14:00 – 18:00
Freitag08:30 – 13:00
Telefonische Sprechzeiten
Montag09:00 – 11:00
Dienstag09:00 – 11:00
Mittwoch09:00 – 11:00
Donnerstag09:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00
Freitag09:00 – 11:00

Das Standesamt nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. Es beurkundet unter anderem Geburten und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, nimmt die Anmeldung zur Eheschließung von in der Innenstadt wohnenden Paaren entgegen und führt Eheschließungen durch.

Sie können Ihren Wunschtermin und Ihren Wunschtrauort für Ihre Trauung bis zu 18 Monate im Voraus online reservieren:  traukalender.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Eine Übersicht über alle Wunschorte finden Sie auf  https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/heiraten/wunschtrauorte.php (Öffnet in einem neuen Tab).

Alle unsere Online-Angebote sehen Sie auf  https://service.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert. Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt.

Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt.

Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von

  • 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
  • 110 Jahren für Geburtenregister
  • 30 Jahren für Sterberegister

aktuell gehalten. Hieraus erteilt das Standesamt Urkunden und Auskunft  service.stuttgart.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Ältere Personenstandseinträge können beim  Stadtarchiv Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

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