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Landeshauptstadt Stuttgart

Infektionsschutz

Tuberkulose

Beim Schutz vor Tuberkulose spielt der öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige Rolle. Tuberkulose ist deshalb eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Die Übertragung der Bakterien geschieht meist durch Tröpfchen. Auch in Stuttgart treten regelmäßig neue Fälle auf.

Das Röntgen des Brustkorbs gehört bei Tuberkulose-Verdacht zur Diagnostik. (Symbolbild)

Ansteckung und Übertragung

Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien ausgelöst wird. Sie wird überwiegend von Mensch zu Mensch über die Atemwege durch feinste Tröpfchen übertragbaren. Die Tuberkulose-Inkubationszeit kann Wochen bis Monate betragen. Von der Infektion ist meist die Lunge betroffen. Tuberkulose kann aber auch andere Organe wie den Darm oder die Knochen befallen.

Ein relevantes Ansteckungsrisiko besteht bei engen, direkten Kontakten über viele Stunden. Nur ein geringer Teil der Infektionen führt jedoch zu einer Erkrankung. Die Ansteckung kann mit einem Bluttest oder bei kleinen Kindern mit einem Hauttest nachgewiesen werden. Alle betroffenen Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt, untersucht und beraten.

Erhalten Tuberkulose-Patienten konsequent Medikamente, dann können fast alle Erkrankten geheilt werden. Die Therapie dauert in unkomplizierten Fällen sechs Monate, im Einzelfall auch länger. Meist wird die Behandlung im Krankenhaus eingeleitet. 

Symptome bei Tuberkulose

Oft sind die Beschwerden zu Beginn der Erkrankung noch gering ausgeprägt und nehmen langsam innerhalb von Wochen bis Monaten zu. Wenn Sie diese Symptome bei sich beobachten, sollten Sie bei einem Arztbesuch die Ursache Ihrer Beschwerden feststellen lassen:

  • Hartnäckiger Husten (ab drei bis vier Wochen Dauer)
  • Auswurf
  • Appetitlosigkeit
  • Ungewollte Gewichtsabnahme
  • Allgemeine Abgeschlagenheit
  • Leichte Ermüdbarkeit
  • Starkes nächtliches Schwitzen

Teilen Sie Ihrem Arzt unbedingt auch frühere Tuberkulose-Kontakte mit.

Meldepflicht beim Gesundheitsamt

Bei der Bekämpfung der Tuberkulose in Deutschland kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst eine wichtige Rolle zu. Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt muss vom behandelnden Arzt oder dem Labor über die Diagnose einer Tuberkulose informiert werden. Das Gesundheitsamt hat nach dem  Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Öffnet in einem neuen Tab) die Aufgabe, notwendige Maßnahmen sicherzustellen und somit eine Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Die Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes ist Partner des Patienten und der behandelnden Ärzte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersuchen auch nach Tuberkulose, unterstützen betroffene Menschen und deren Angehörige, beraten Bürger und Fachpersonal in allen Fragen rund um die Erkrankung.

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