Das Ende der Versteigerung richtet sich individuell nach der Besucherzahl.
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Ohne Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Information.
Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist in unregelmäßigen Abständen im Fundbüro öffentlich versteigert. Es ist nur Barzahlung möglich.
Das Ende der Versteigerung richtet sich individuell nach der Besucherzahl.
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