Ausnahmegenehmigungen können nur in besonders begründeten Fällen , zum Beispiel Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, großer Beschicker- und Besucherzahl, erteilt werden.
Voraussetzungen
Fristen
Weitere Informationen
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbe- und Gaststättenrecht
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