Arbeitgeber und Selbstständige können eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmern wegen einer behördlich angeordneten Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder bzw. für Menschen mit einer Behinderung entstanden sind.
Hinweis: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, beachten Sie bitte, dass die Antragstellung durch die Arbeitgeber erfolgt, da diese den Entschädigungsanspruch in Vorleistung an die Arbeitnehmer auszahlen müssen.
Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium.
Informationen zum Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne und Tätigkeitsverbot
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