Für die gewerbsmäßige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist in Deutschland eine Erlaubnis erforderlich. Sie wird benötigt für das Bewachen in Bezug auf das Leben oder Eigentum fremder Personen über eine gewisse Dauer (zum Beispiel beim Personenschutz oder einem Wachdienst) oder in Form von wiederkehrenden Kontrollen (zum Beispiel als Türsteher).
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie:
- über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- die erforderliche Sachkunde und
- eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Sie kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden, ist grundsätzlich unbefristet und im gesamten Bundesgebiet gültig.
Unabhängig davon müssen Sie am Betriebssitz Ihr Gewerbe anmelden.
Merkblatt zur Erlaubnis für Bewacher PDF-Datei 53,83 kB
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