Für die gewerbemäßige Tätigkeit des Pfandleihers oder Pfandvermittlers ist in Deutschland eine Erlaubnis erforderlich. Wenn Sie in der Branche tätig werden wollen, können Sie diese beim Amt für öffentliche Ordnung beantragen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie:
- über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- die erforderliche Sachkunde und
- eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden, ist grundsätzlich unbefristet und im gesamten Bundesgebiet gültig.
Unabhängig davon müssen Sie an Ihrem Betriebssitz Ihr Gewerbe anmelden.
Merkblatt zur Erlaubnis für Pfandleiher PDF-Datei 53,11 kB
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Gewerbe- und Gaststättenrecht
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