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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug: Namensänderung oder Adressänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens sowie Ihrer Adresse müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Privatpersonen können die Änderungen in der Kfz-Zulassungsstelle und in jedem Bürgerbüro vornehmen lassen. In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, so können Sie dort Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen.

Hinweis:
  • Bei Unternehmen und Freiberuflern können die Änderungen nur in der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.
  • Handelt es sich um eine Namensänderung bei der das Fahrzeug finanziert/geleast ist, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Kfz-Zulassungsstelle geschickt werden und die Änderung kann dann auch nur dort erfolgen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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