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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Neugeborene anmelden

Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anmelden. Dafür benötigen Sie eine vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige, in der Sie u.a. die Vornamen für Ihr Kind festlegen.

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

Mündliche Anzeige bei einer Hausgeburt
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter, dem Vater oder jeder anderen Person, die bei der Geburt dabei war, im Standesamt angezeigt werden.

Das Standesamt teilt die Geburt des Kindes nach deren Beurkundung dem Bürgerbüro am Wohnsitz der Eltern mit. Das Bürgerbüro informiert das Finanzamt. Die Eltern erhalten dann automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-ID des Kindes zugesandt.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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