Für Versteigerungen fremder Sachen, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, wird ein sachkundiger Versteigerer öffentlich "bestellt". Dafür sind ein schriftlicher Antrag und eine Prüfung der Voraussetzungen von der zuständigen Behörde erforderlich.
Versteigerer können allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen bestellt werden. Öffentlich bestellt werden können nur natürliche Personen.
Hinweis: Öffentliche Versteigerungen sollten nur durch besonders sachkundige und vertrauenswürdige, überdurchschnittliche Erfahrung und Fachkenntnisse vorweisende Versteigerer durchgeführt werden. In der Regel gehört dazu eine mehrjährige entsprechende Berufstätigkeit.
Wer in Deutschland gewerbesmäßig versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.
Merkblatt zur Erlaubnis für Versteigerer PDF-Datei 53,59 kB
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Gebühren
Gewerbe- und Gaststättenrecht
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