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Landeshauptstadt Stuttgart

Sozialamt

Pflegeheime - Sozialhilfeantrag stellen

Pflegebedürftige Personen aus Stuttgart, die in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, können einen Sozialhilfeantrag stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegeeinrichtung in oder außerhalb von Stuttgart liegt. Die vollstationäre Versorgung in einer Pfegeeinrichtung ist gesetzlich ab Pflegegrad 2 oder höher vorgesehen.

Leistungen des Sozialamtes sind gebührenfrei.

 Merkblatt Heimaufnahme PDF-Datei 69,82 kB

 Sozialhilfe für Seniorinnen und Senioren PDF-Datei 162,53 kB

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