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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen - erstmalig oder nach Ablauf

Grundsätzlich benötigen Sie einen Reisepass bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten - vor allem in Europa - reicht auch ein Personalausweis zur Einreise. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands.

Auch Kinder und Jugendliche benötigen entsprechende Reisedokumente. Informationen dazu finden Sie hier:  Reisepass beantragen - erstmalig für Minderjährige
 
Express-Reisepass und vorläufiger Reisepass
 
In Eilfällen können Sie einen  Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Herstellung dauert in der Regel bis zu fünf Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. In ganz dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen  vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn zurückgeben, wenn Sie den neuen Reisepass erhalten.

Hinweis: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Sie müssen also mit Ablauf Ihres alten Reisepasses einen neuen beantragen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Hinweis
: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Reisepass fertig ist. Sie können online einen Termin vereinbaren, um Ihren Reisepass abzuholen.

Tipp: Sie können ab sofort im Bürgerbüro Mitte und im Einarbeitungsbürgerbüro in der Eberhardstr. 39 Ihr Lichtbild digital anfertigen. Das neue technische System erfasst die biometrischen Daten einer antragstellenden Person, wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift. Bitte beachten Sie, dass dieser Service für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet ist.

Selbstverständlich haben Sie aktuell auch weiterhin die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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