Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Straßen- und Außenwirtschaften (Gaststätten)

Um eine Erlaubnis für eine Straßen- oder Außenbewirtschaftung zu erhalten,  muss zwischen Privatflächen und öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden werden.

Die Öffnungszeiten enden in der Regel um 22/23 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Außenfläche nicht beschallen dürfen.

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbe- und Gaststättenrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise