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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Straßenplatzbenutzung für Arbeitsstellen und Baustellen (z.B. Umzug, Container, Bauzaun, Gerüst)

Wenn Sie eine Arbeitsstelle oder eine Baustelle auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einrichten möchten, müssen Sie eine Sondergenehmigung beantragen. Hierfür wird je nach Situation eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Ausnahmegenehmigung oder eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie gegebenenfalls weiterer Ämter durch das Amt für öffentliche Ordnung erteilt.

Genehmigungspflichtig sind: 
  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten, etc.)
  • Materiallager (Lagern von Baumaterialien außerhalb des Baufeldes)
  • Gerüste (Baugerüste, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen)
  • Mulden (Offene Sammelbehälter zur Lagerung und zum Transport von Bauschutt oder Grünabfällen)
  • Container (Geschlossene Behälter zur Lagerung und zum Transport von Gütern, einschließlich Verkaufs- und Bürocontainer)
  • Hebebühnen
  • Kräne (Autokräne, Turmdrehkräne, Lkws mit Ladekran)
  • Umzüge (Wohnungs- und Firmenumzüge)
 
Amt für öffentliche Ordnung

Verkehrsregelung und -management

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