Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Jugendamt

Vaterschaft - Beratung für Mütter

Sind Sie Mutter eines nichtehelichen Kindes, berät Sie das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.

Jugendamt

Beistandschaften

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise