Voraussetzungen
Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person gezahlt, entweder als Mietzuschuss für die Mieterin / den Mieter oder als Lastenzuschuss für die Eigentümerin / den Eigentümer, jeweils für den selbst genutzten Wohnraum. Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt von der Haushaltsgröße (Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder), dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab.
Es gelten jeweils Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete (Mietzuschuss) bzw. Belastung (Lastenzuschuss).Der Höchstbetrag für die wohngeldrechtlich berücksichtigungsfähige Miete ergibt sich aus der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der jeweiligen Mietenstufe der Gemeinde. Stuttgart ist in der höchsten Mietenstufe VI eingestuft.
Antragsberechtigt (Wohngeldberechtigte Person) für den Mietzuschuss ist:
Jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt, sowie die folgenden, ihr gleichgestellten Personen:
- Die nutzungsberechtigte Person (bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis)
- Die Person, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnt.
- Die Person, die in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder nicht nur vorübergehend aufgenommen ist.
Zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnens wird Wohngeld (Mietzuschuss), bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, auch dann geleistet, wenn das Miet- oder Nutzungsverhältnis gekündigt worden ist.
Antragsberechtigt (Wohngeldberechtigte Person) für den Lastenzuschuss ist:
Jede natürliche Person, die Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum ist, sowie die folgenden, ihr gleichgestellten Personen:
- Die erbbauberechtigte Person
- Die Person, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbauch innehat.
- Die Person, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums oder eines der vorgenannten Rechte hat.
Zu beachten ist hierbei, dass Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnen, nur antragsberechtigt für den Mietzuschuss und nicht für den Lastenzuschuss sind.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise neben dem amtlichen Wohngeldantrag "Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)" oder "Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)" benötigt werden, hängt von der Antragsart und von den individuellen persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Haushaltsmitglieder ab.
Im Antragsformular ist bei den Fragen, zu denen in jedem Fall ein Nachweis vorzulegen ist, ein entsprechender Vermerk. Als Hilfestellung finden Sie auf der letzten Seite des jeweiligen amtlichen Wohngeldantragsformulars eine nicht abschließende Auflistung möglicher benötigter Nachweise zum Wohngeldantrag.
Formulare
Fristen
Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats geleistet in dem der Antrag eingeht.
Fristwahrend (z.B.: am Monatsende) kann auch ein formloser Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) gestellt werden. Dieser wird ab dem Monat des Eingangs berücksichtigt, wenn die amtlichen Wohngeldformulare und die benötigten Nachweise in einem angemessenen Zeitraum vollständig nachgereicht werden.
Anträge können bei der Stadt Stuttgart insbesondere in jeder Wohngeldstelle oder auch bei jedem Bezirksamt abgegeben werden. Die amtlichen Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls dort.
Bearbeitungsdauer
Sobald die vollständigen Antragsunterlagen mit den erforderlichen Nachweisen vorliegen - ca. 8 Wochen.
Weitere Informationen
- Stadt Stuttgart www.stuttgart.de
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Wohngeld - Ratschläge und Hinweise
Rechtsgrundlage
Ihr Kontakt zu uns:
Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Bad Cannstatt
Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Bad Cannstatt
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Marktplatz 2
70372 Stuttgart
Postanschrift
70331 Stuttgart
Wohngeldstelle A - Hal
0711 21698957Wohngeldstelle Ham - Pf
0711 21698956Wohngeldstelle Pg - Z
0711 21698955Fax
0711 21698968Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Marktplatz 2
70372 Stuttgart
Bürgerservice Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Botnang/Feuerbach
Bürgerservice Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Botnang/Feuerbach
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart
Telefon
0711 21660792Fax
0711 21660810Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
---|
Dienstag und Freitag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart
Wohngeldstelle Möhringen
Wohngeldstelle Möhringen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Oberdorfplatz 16
70567 Stuttgart
Frau Len, Buchstaben A - KR
0711 21660864Frau Berisha, Buchstaben KS - Z
0711 21660932Fax
0711 21660933Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
dienstags geschlossen
Zur persönlichen Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Anfahrt
Anschrift
Oberdorfplatz 16
70567 Stuttgart
Bürgerservice Soziale Leistungen Münster - Wohngeldstelle für Münster und Mühlhausen
Bürgerservice Soziale Leistungen Münster - Wohngeldstelle für Münster und Mühlhausen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Wohngeldstelle Stammheim
Wohngeldstelle Stammheim
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Postanschrift
70435 Stuttgart
Buchstabe H-Z
0711 21657393Buchstabe A-G
0711 21657395Fax
0711 21657390Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag und Freitag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Emil-Schuler-Platz 1
70435 Stuttgart
Wohngeldstelle für Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen
Wohngeldstelle für Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Großglocknerstraße 24
70327 Stuttgart
Postanschrift
Postfach: 600119
70301 Stuttgart
Telefon
0711 21657286Fax
0711 21657295Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Anfahrt
Anschrift
Großglocknerstraße 24
70327 Stuttgart
Bürgerservice Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Vaihingen
Bürgerservice Soziale Leistungen - Wohngeldstelle Vaihingen
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Rathausplatz
70563 Stuttgart
Postanschrift
Rathausplatz 1
70563 Stuttgart
Telefon
0711 21657426Telefon
0711 21657427Fax
0711 21657445Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Rathausplatz
70563 Stuttgart
Wohngeldstelle Ost
Wohngeldstelle Ost
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Frau Schemmerling, A - Ha
0711 21665670Frau Windhager, Hb - Ne
0711 21665674Frau Seltmann, Nf - Z
0711 21665669Fax
0711 2169510257Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Es wird um Terminvereinbarung gebeten.
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
Wohngeldstelle Süd
Wohngeldstelle Süd
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Jella-Lepman-Straße 3
70178 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Frau Wiesbauer-Özgün, M - Z
0711 21657793Frau Weißer, A - L
0711 21657794Fax
0711 2169510264Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Jella-Lepman-Straße 3
70178 Stuttgart
Wohngeldstelle West
Wohngeldstelle West
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Bebelstraße 22
70193 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Frau Krauß, R - Z
0711 21657773Frau Amft, A - Q
0711 21657752Fax
0711 2169510262Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Dienstag geschlossen
Anfahrt
Anschrift
Bebelstraße 22
70193 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.