Clubs leisten als Arbeitgeber, Veranstaltungsorte und touristische Anziehungspunkte einen relevanten Beitrag zur urbanen Infrastruktur. Gleichzeitig sind viele dieser Betriebe durch Nutzungskonflikte im Bereich Schall und Lärmschutz in ihrer Existenz gefährdet. Mit dem „Infrastrukturfonds Schallminderung“ möchte die Landeshauptstadt Stuttgart gezielt Anreize für Investitionen in technische und bauliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung schaffen.
Ziel ist es, wirtschaftlich und kulturell bedeutsame Betriebe zu sichern, Konflikte und Herausforderungen mit dem Umfeld zu entschärfen und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Nachtkultur zu verbessern.
Fragen zum Förderprogramm
Was wird gefördert?
Wer kann sich bewerben?
Wie kann man sich bewerben?
Wie hoch ist die Förderung?
Wie wird über die Förderung entschieden?
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Downloads
- Förderaufruf Infrastrukturfonds SchallminderungPDF-Datei177,25 kB
- Antrag zum Förderprogramm Infrastrukturfonds SchallminderungPDF-Datei1,01 MB
- De-minimis-ErklärungPDF-Datei217,19 kB
- Förderrichtlinie Infrastrukturfonds SchallminderungPDF-Datei243,84 kB
- FAQs zum Infrastrukturfonds SchallminderungPDF-Datei221,14 kB