Integrationskurse des Bundes
Neuzuwanderer, die ab dem 1.1.2005 in die Bundesrepublik eingereist sind können nicht an den städtischen Kursen teilnehmen. Für sie gibt es speziell vom Bund geförderte Integrationskurse. Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.1.2005 wurde die Sprachförderung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene neu geregelt. Seither werden flächendeckend Integrationskurse angeboten, für die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zuständig ist. Eine Optimierung der Kurse erfolgte Ende 2007 im Zuge der Änderung der Integrationskursverordnung.
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